AGB – Stornobedingungen

Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken. Solltet Ihr dennoch gezwungen sein Euren Urlaub nicht anzutreten, sprecht bitte mit uns, es gibt in jedem Fall eine zufriedenstellende Lösung!

Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, die Zimmer/Ferienwohnung anderweitig zu vermieten! Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Storno-Zahlung, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden!

Rechte und Pflichten aus dem Gästeaufnahmevertrag
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bei der Zimmerreservierung liegen die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe zugrunde, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) herausgegeben wurde. Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmer-reservierung begründet zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag (Beher-bergungsvertrag). Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer/die Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls hat er dem Gast eine anderweitige Unterkunft zu beschaffen, oder Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu ent-richten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen.

Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel in Ansatz gebracht:

  • 40 % des Preises für Übernachtung/Vollpension
  • 30 % des Preises für Übernachtung/Halbpension
  • 20 % des Preises für Übernachtung/Frühstück
  • 10 % des Preises für Übernachtung ohne Verpflegung bzw. Ferienwohnung/-haus.

4.a. Im Falle eines Rücktritts von der gebuchten Reise ist der Reisende dazu verpflichtet, folgende pau-schalierte Storno-Entschädigung zu zahlen:

  • Rücktritt vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 10% des Gesamtpreises
  • Rücktritt vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 30% des Gesamtpreises
  • Rücktritt ab dem 10. Tag vor Reisebeginn: 70% des Gesamtpreises
  • Nichtantritt oder vorzeitige Abreise: 100 % des Gesamtpreises

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunde wird deshalb empfohlen, die Stornierung schriftlich zu erklären.

5.a.) Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zim-mer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/ der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Ver-trages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
  2. Es gelten die Geschäftsbedingen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und ver-wandter Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA).

Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (Krankheit usw.), die zur Annullierung führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Formulare erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Gastgeber oder Sie schließen eine Reiserücktrittskostenversichrung online ab.

Wir wollen unsere zukünftigen Gäste nicht mit den nachstehenden Vertragsbedingungen abschrecken. Solltet Ihr dennoch gezwungen sein Euren Urlaub nicht anzutreten, sprecht bitte mit uns, es gibt in jedem Fall eine zufriedenstellende Lösung!

Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, die Zimmer/Ferienwohnung anderweitig zu vermieten! Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Storno-Zahlung, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden!

Rechte und Pflichten aus dem Gästeaufnahmevertrag
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bei der Zimmerreservierung liegen die Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe zugrunde, die von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) herausgegeben wurde. Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmer-reservierung begründet zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag (Beher-bergungsvertrag). Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer/die Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls hat er dem Gast eine anderweitige Unterkunft zu beschaffen, oder Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu ent-richten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen.

Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel in Ansatz gebracht:

  • 40 % des Preises für Übernachtung/Vollpension
  • 30 % des Preises für Übernachtung/Halbpension
  • 20 % des Preises für Übernachtung/Frühstück
  • 10 % des Preises für Übernachtung ohne Verpflegung bzw. Ferienwohnung/-haus.

4.a. Im Falle eines Rücktritts von der gebuchten Reise ist der Reisende dazu verpflichtet, folgende pau-schalierte Storno-Entschädigung zu zahlen:

  • Rücktritt vom 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 10% des Gesamtpreises
  • Rücktritt vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn: 30% des Gesamtpreises
  • Rücktritt ab dem 10. Tag vor Reisebeginn: 70% des Gesamtpreises
  • Nichtantritt oder vorzeitige Abreise: 100 % des Gesamtpreises

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunde wird deshalb empfohlen, die Stornierung schriftlich zu erklären.

5.a.) Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zim-mer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/ der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Ver-trages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
  2. Es gelten die Geschäftsbedingen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und ver-wandter Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA).

Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (Krankheit usw.), die zur Annullierung führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Formulare erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Gastgeber oder Sie schließen eine Reiserücktrittskostenversichrung online ab.